Was die Oscar-Auszeichnung im Showbusiness, ist die „Fleuroselect-Goldmedaille“ für die Blumenzüchter. „Fleuroselect“, die internationale Organisation für den Zierpflanzenbau, prüft alljährlich Neuzüchtungen ihrer Mitglieder auf züchterische Innovationskraft und Sortenschönheit.
Die Wyss Samen und Pflanzen AG ist seit mehr als 40 Jahren bei
Fleuroselect engagiert, zusammen mit über 80 Unternehmen der Branche – von "Global Players" wie Ball Seed, USA, bis zu "Landeskapazitäten" wie Dittmar Samen und Pflanzen, Deitingen. Die Jahresversammlung und weitere Vereinsanlässe bieten eine perfekte Plattform, auf der sich Züchter, Saatgutproduzenten und Händler auf Augenhöhe begegnen und Erfahrungen austauschen.
Blumen auf dem Laufsteg
Im Focus aller Aktivitäten stehen die Blumen. In rund 20 Versuchsgärten, verteilt über ganz Europa mit unterschiedlichen klimatischen Bedingungen, werden Neuzüchtungen mit bestehenden Sorten kultiviert, verglichen und schliesslich juriert. Auch im Versuchsgarten von Wyss in Zuchwil werden diese Neuzüchtungen aus aller Welt angebaut und bewertet.
Wenn alle Preisrichter ihr Urteil abgegeben haben, fällt die Fachkommission von Fleuroselect den Juryentscheid: Nur wenn eine Neuheit aussergewöhnlich gute Eigenschaften und Vorzüge bietet, wird sie mit der Goldmedaille – dem „Oscar der Blumenbranche“ – ausgezeichnet.
Neuheiten, die beispielsweise dank einer neuen Blütenfarbe oder einem kompakten Wuchs als neu beurteilt werden, erhalten kein "Gold", sondern eine Anerkennung und einen Sortenschutz. Weltweit erkennen Gärtner und Pflanzenliebhaberinnen das Logo von Fleuroselect als einen Beweis für Qualität. Sorten, die aus dem Wettbewerb mit der "Goldmedaille" prämiert wurden, sind auf den Samenbriefchen von Select entsprechend markiert.
Gentleman-Vereinbarung vs. Patentierung
Während die Patentierung von Gemüsesorten heftig diskutiert und umstritten ist, ist es um diesen Aspekt bei den Blumen vergleichsweise ruhig. Der Grund dazu dürfte nicht zuletzt in den ursprünglichen Zielen der Vereinsgründer liegen: Die Blumenzüchter erstellten um 1970 ein noch heute gültiges Probe- und Testsystem für ihre Neuzüchtungen bei den samenvermehrten Blumen. Auf der Basis einer Gentleman-Vereinbarung – ganz ohne umstrittenen Patent- und Sortenschutz – werden die Eigentumsrechte des originalen Züchters zeitlich befristet gewahrt. Das bedeutet, dass die anderen Züchter diese Sorte – auch wenn sie samenfest ist – nicht vermehren und kommerziell zum Verkauf anbieten, sondern die Vermarktung dem ursprünglichen Züchter überlassen.
Keine Sorge: Falls Sie in Ihrem Garten Blumensamen ernten und im Folgejahr aussäen, kommen Sie mit niemandem in Konflikt. Gelegentlich sind auch
F1-Hybriden unter den ausgezeichneten Blumen. Auch hier dürfen Sie problemlos Samen ernten und wieder säen. Allerdings sind dann die Gene neu gemischt und Sie erhalten nicht mehr das Original, sondern vermutlich eine spielerische Farbenvielfalt.
Was wäre die Welt ohne Blumen? Denk besser nicht darüber nach, sondern säe deine Blumen ‒ jetzt!
Wyss Samen und Pflanzen AG, Dr. Maurin Oberholzer