Select-Samen sind gentechfrei! Im gesamten Select-Sortiment ist Saatgut mit gentechnisch veränderten Organismen (GVO) ausgeschlossen. Wyss bietet ausschliesslich klassisch gezüchtete Pflanzensorten. Verantwortlich dafür sind gesetzliche Vorgaben (Gentechnikgesetz, Vermehrungsmaterial- und Freisetzungsverordnung) sowie interne Kontrollen.
Sicherheit durch Selbstkontrollen
Zur Sicherstellung von gentechfreiem Saatgut verpflichtet Wyss einerseits die Lieferanten dazu, nur gentechnisch unverändertes Saatgut zu liefern. Andererseits werden, neben der Einhaltung behördlicher Vorgaben mit Meldepflicht bei Einfuhr sensibler Pflanzenarten wie Mais und Soja, zusätzliche Analysen auf GVO im Auftrag von Wyss durch externe Spezialisten durchgeführt. Mit dieser kostenintensiven Selbstkontrolle wird sichergestellt, dass kein GVO-Saatgut in die Portionentüten abgefüllt wird. Dies ist notwendig, weil die Saatgutvermehrung oft auf offenem Feld, unter natürlichen Gegebenheiten erfolgt. Und da ist heute ausserhalb der Schweiz das zufällige Vorhandensein von GVO, mindestens in Spuren als Verunreinigung, nicht mehr völlig auszuschliessen. Wind und Insekten übertragen die Pflanzenpollen weit, und genau darum braucht es beim Saatgut Nulltoleranz.
Bestimmt fragen Sie sich, ob bei einem solchen Test GVO nachgewiesen worden ist. Die Antwort ist „Ja“! Eine Lieferpartie von Mais mit Ursprung Amerika retournierten wir, weil sich eine minimale Verunreinigung von GVO (˂ 0.1%) nachweisen liess. Auch das Bundesamt für Landwirtschaft lässt regelmässig importiertes Saatgut kontrollieren und findet gelegentlich Verunreinigungen.
Woher kommen GVO-Verunreinigungen?
Seit rund 50 Jahren arbeiten Molekularbiologen am genetischen Erbgut von Pflanzen. Mit genialer Technik werden Erbstücke (Gene) von anderen Organismen, meist von Mikroorganismen, ins pflanzliche Erbgut übertragen. Derart modifizierte Pflanzen werden so zu gentechnisch veränderten Organismen (GVO). Diese GVO-Sorten weisen Eigenschaften auf, die auf natürlichen Züchtungswegen kaum je entstehen. Beispielsweise „vergiften“ sie ihre Schädlinge (Maisstängelbohrer, Maiswurzelbohrer, Baumwollkapselbohrer) oder „verdauen“ das Unkrautvernichtungsmittel (Herbizid), so dass die Unkräuter eingehen, nicht aber die GVO-Kulturpflanze.
Während weltweit solche GVO-Sorten (z. B. Mais, Soja, Baumwolle, Leinsamen) angebaut werden, darf in der Schweiz bis 2017 kein Anbau erfolgen. Wir meinen, sehr zu recht, denn es gibt noch diverse Punkte, die man hinterfragen muss. Die Risikobeurteilungen weisen noch erhebliche Sicherheitslücken auf. Nach heutigem Stand der Kenntnisse können GVO-Pflanzen Risiken für die Umwelt darstellen. Ungewissheit besteht bezüglich Resistenzbildung beim Unkraut und bei Schädlingen sowie negativen Einflüssen auf Nützlinge. Die Verbreitung der „neuen“ Eigenschaften in den GVO-Pflanzen (zum Teil patentiert) durch den Blütenstaub auf konventionell gezüchtete Pflanzen lässt sich kaum verhindern. Schliesslich ist das „neue“ Gen im Erbgut eingebaut. Aber auch beim Verarbeiten des Erntegutes können Vermischungen erfolgen.
Auf Erntemaschinen, im Lager oder in Transportbehältern können Einzelkörner, Staub oder Bruchstücke von Zellkernen liegen bleiben und ins konventionell gezüchtete Saatgut gelangen. Optisch wird diese Qualitätsfrage an Samen nie erkennbar. Nur die GVO-Analyse wird zeigen, ob GVO-Samen oder Bruchstücke davon enthalten sind. Deshalb ist nicht eine Frankenstein-Story die Grundlage der GVO-Analyse am Saatgut, sondern die Qualitätsstrategie des Samenhändlers, der diese Kosten nicht dem Verursacher, dem GVO-Züchter, übertragen kann.
Wyss Samen und Pflanzen AG, Dr. Maurin Oberholzer